Ausbildung
Jedes Feuerwehrmitglied erhält am Anfang seiner Laufbahn eine Grundausbildung, üblicherweise in der eigenen Feuerwehr oder in seinem Abschnitt. Seit einigen Jahren gibt es ein bundeseinheitliches Schema, die Grundausbildung 2000. Diese Richtlinien schreiben den erforderlichen Wissensstand vor, bevor eine weiterführende Ausbildung entweder auf Bezirksebene oder in einer der Feuerwehrschulen absolviert werden kann. Neben der Grundausbildung wird auch ein Erste-Hilfe-Kurs verlangt, der meist bei einem der Rettungsdienste durchgeführt wird.
Zu den Aufgaben des Ausbildungsbeauftragten zählen die Ausbildung und Übungsausarbeitung in der Feuerwehr. Durch unzählige Schulungen, Übungen, Kurse usw. obliegt es dem Ortsausbildungsbeauftragten, die Mitglieder der Feuerwehr bestmöglich auf ihren Einsatz vorzubereiten. Der Ausbildungsbeauftragte ist auch für die Grundausbildung der neuen Kameraden sowie Jugendliche die das 15. Lebensjahr erreicht haben zuständig. Diese Ausbildung umfasst die GAB 1 (6 Module) sowie die GAB 2 in der Feuerwehr- und Zivilschutzschule in Lebring.
Ausbildungbeauftragter: OLM Rumpl Mario